Allgemeine Geschäfsbedienungen


§ 1

Lieferungen ,Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen ,Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

§ 2

Angaben in Prospekten und Anzeigen des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, bleiben vorbehalten. Der Verkäufer behält sich herstellertechnisch bedingte Änderungen und Abweichungen der vom ihm zu liefernden Waren in Material, Maß, Farbe, Form, Modell und technischer Ausstattung vor, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

§ 3

(1) Der Käufer ist vier Wochen nach Eingang der Annahmeerklärung beim Verkäufer an den Antrag gebunden. Lehnt der Verkäufer nicht innerhalb gleicher Frist die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. An die auf Wunsch des Käufers speziell ausgearbeiteten Angebote ist der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen gebunden §§ 186 BDG finden für die Fristenberechnung Anwendung.
(2)Gerät der Verkäufer mit der Lieferung der Ware in Verzug, so setzt der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von 6 Wochen. Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes beim Verkäufer. Kann der Verkäufer auch innerhalb der Nachfrist nicht liefern, ist der Käufer berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten bzw. hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragteils vom Vertrag zurückzutreten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Reparaturleistungen Dritter, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind.

§ 4

(1) Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(2) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so kann der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers einlagern lassen. Die Haftung für an der Ware entstandene Schäden während der Lagerzeit trägt in diesem Fall der Käufer.

§ 5

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis des Mangels schriftlich anzuzeigen.
(2) Behauptet der Käufer Mängel der Kaufsache , so kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, das das schadhafte Teil bzw. Gerät mit Rechnungskopie zwecks Mängelbeseitigung an die Zentrale mit anschließender Rücksendung an den Verkäufer versandt wird, oder das der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zwecks Mängelbeseitigung durch den Verkäufer beim Käufer bereit hält. Anfallende Frachtkosten trägt in jedem Fall der Käufer. Der Verkäufer hat nach eigener Wahl bei Mängeln, die angelieferten Waren innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, ein zweifaches Nachbesserungsrecht oder ein Recht auf Wandlung. Im übrigen findet § 633 Abs, 2 S.2 BGB Anwendung. Schlägt die Nachbesserung durch den Verkäufer auch im Wiederholungsfalle fehl, oder kann kein Ersatzteil geliefert werden, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(3) Hat der Käufer wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte das gekaufte Gerät oder ein gekauftes Teil dem Verkäufer zwecks Durchführung der Nachbesserung übersandt, und stellt sich heraus, das tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche Kosten zu erstatten.
(4) Der Verkäufer haftet nur aufgrund der vorstehenden Gewährleistungsbedingungen.

§ 6

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen durch den Käufer, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.
(2) Pfändungen oder Sicherungsübereignungen der im Eigentum des Verkäufers stehenden Ware sind unzulässig. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriff Dritter auf die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu befürchten ist.

§ 7

(1) Kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag fernmündlich zustande ( § 147 BGB ), anerkennt der Käufer bei Vertragsschluß diese im Geschäftslokal des Verkäufers deutlich sichtbar aushängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
(2) Die Rechnung der Verkäufers ist unverzüglich fällig. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Zinsen in Höhe von jeweils 9 % über den jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit nicht der tatsächliche Schaden höher liegt.
(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Ansprüche des Käufers rechtswirksam festgestellt worden oder unstrittig sind.
(4) Befindet sich der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne.
(5) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, von der schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und entgültig verweigert. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 8

Der Verkäufer kann vom Käufer Anzahlungen auf den Kaufpreis bis zu 50% des Kaufpreises verlangen.

§ 9

Für Folgeschäden durch Software- und (oder) Hardwarefehler werden grundsätzlich keinerlei Haftungen durch den Verkäufer übernommen. Das gilt für den Fall eines Datenverlustes oder -beschädigung ebenso, wie für die daraus resultierenden Folgeschäden. Bei Programmfehlern ist im Fall einer Nachbesserung lediglich für die Funktionalität lt. Programmdokumentation und Oberfläche zu sorgen.

§ 10

(1) Käufer und Verkäufer anerkennen für ihre gesamten Rechtsbeziehungen ausdrücklich das jeweils geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand ist Hamburg.
(2) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Verkäufer und Käufer verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird (§§ 133....157 BGB).